Stabilitätsgesetz 2018 („ Finanziaria “)
2019-5-31 · landwirtschaftlichen Grundstücken) und Beteiligungen wieder eingeführt. Die Aufwertung ist zulässig, sofern zum 01.01.2018 das Eigentum der Grundstücke bzw. Beteiligungen bestand. Für die Aufwertung muss innerhalb 30.06.2018 eine beeidete Schätzung vorgenommen und die Ersatzsteuer von 8% bezahlt werden. 12.